Die Arbeitsstättenverordnung ASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitschutzkennzeichnung gibt Anleitung zur richtigen Kennzeichnung von Gefahrstellen und konkretisiert die Anforderungen an Flucht- und Rettungswege.
Hindernisse und Gefahrstellen kennzeichnen
Die Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrenstellen ist durch gelb-schwarze oder rot-weiße Streifen (Sicherheitsmarkierungen) deutlich erkennbar und dauerhaft auszuführen. Als Gefahrstellen gelten alle Orte an denen die Gefahr des Anstoßen, Quetschens oder Stürzens besteht. Die Größe der Kennzeichnung richtet sich dabei nach den Ausmaßen der Gefahrstelle (größere Gefahrstelle = breitere Markierung). An Scher- und Quetschkanten mit Relativbewegung sind Sicherheitsmarkierungen zudem gegensinnig geneigt zueinander anzubringen. Durch das gegensinnige Neigen der Sicherheitsmarkierung entsteht eine optische Pfeilwirkung, die Wahrnehmung wird nochmals erhöht.
Sicherheitsmarkierungen
Sicherheitsmarkierung sind im Wechsel mit rot und weißen bzw. schwarz und gelben Streifen herzustellen. Das Breitenverhältnis der beiden Farben sollte dabei 1 zu 1 und der Neigungswinkel der Streifen ~ 45° sein. Die Neigung kann dabei rechts- oder linksweisend sein.
Rot-weiße Markierungen sind für zeitlich begrenzte Gefahrstellen zu nutzen. Beispiele hierfür sind Baugruben oder kurzzeitige Bereichssperrungen.
Schwarz-gelbe Markierungen sind hingegen für ständige Hindernisse und Gefahrstellen zu verwenden. Beispiele sind permanente Stolper- oder Stoßkanten.
Selbstklebende Sicherheitsmarkierungen können auf allen glatten Flächen angebracht werden. Sie bieten daher die Möglichkeit Sicherheitsmarkierungen schnell und einfach nachzurüsten. Weiterhin haben Sie den Vorteil, dass Farbton und Neigungswinkel in jedem Fall eingehalten werden.
Markierung von Fahrwegen
Um Unfälle mit Fahrzeugen zu verhindern ist es ratsam Fahr- und Gehbereiche optisch voneinander zu trennen. Fahrwegsbegrenzungen sind laut ASR daher deutlich erkennbar, durchgehend und farbig durchzuführen. Die Farbe muss einen ausreichenden Kontrast zum Untergrund vorweisen. Als Vorzugsfarbe nennt die ASR weiß und gelb. Die Markierung ist auf dem Boden mit einer Breite von Mindestens 50 mm anzubringen.
Möglichkeiten für überfahrbare und farbige Bodenmarkierungen finden Sie unter unseren Bodenmarkierungsbändern. Selbstklebende Bodenmarkierungsbänder haben den Vorteil, dass Sie sich wieder entfernen lassen und somit Umstrukturierungen zulassen. Weiterhin entfallen Trocknungs- oder Aushärtezeiten.
Alternativ zu einer farbigen Fahrwegsbegrenzung kann auch eine vergleichbare Nagelreihe angebracht werden. Als Richtwert gelten mindestens drei Nägel pro Meter.
Die komplette ASR A1.3 finden Sie im Downloadbereich der BAuA.