Die DIN 18040 ist Deutschlands Grundnorm für barrierefreies Planen und Bauen und umfasst drei Teile:
1. Teil: Öffentlich zugängliche Gebäude (Ausgabe 2010-10)
2. Teil: Wohnungen (Ausgabe 2011-09)
3. Teil: Öffentlicher Verkehr- und Freiraum (Ausgabe 2014-12)
Innerhalb der Norm werden notwendige bauliche sowie technische Voraussetzungen erörtert, um Gebäude und Anlagen barrierefrei zu gestalten. [1, 2]
Bei Einhaltung der Norm kann man sich sicher sein, nach aktuellem Stand der Technik und daher rechtssicher und menschengerecht zu handeln.
Stufenmarkierung
Teile der Forderungen beziehen sich auch auf den Bau von Treppen und deren Gestaltung. Ein Augenmerk liegt dabei auf der Markierung von Stufen zur Verbesserung der Wahrnehmung. Nach Norm sind kontrastreiche Markierungen an Tritt- sowie Setzstufe durchzuführen [3]. Die Norm empfiehlt folgende Werte/Maße:
- Trittstufenvorderkante 4-5 cm breit [3]
- Setzstufenoberkante 1-2 cm breit [3]
- Kontrastwert K > 0,5 [3]
Der Kontrastwert ist gegenüber der Stufen aber auch gegenüber von Podesten und dem Boden einzuhalten. In öffentlichen Gebäuden sind Markierungen an jeder Stufenvorderkante sowohl von Treppen mit bis zu drei Stufen als auch von Treppen, die frei im Raum beginnen oder enden, nach DIN 18040 verpflichtend. In Treppenhäusern betrifft die Forderung lediglich die erste und letzte Stufe, sinnvoll ist es jedoch auch hier alle Stufen zu markieren. Die Markierung ist in voller Breite und umgreifend durchzuführen [4]. Wichtig ist, dass der Kontrast nicht im Hinblick auf die Farbe, sondern als Kontrast in der Leuchtdichte / Helligkeit gewählt wird. Komplementärfarben wären beispielsweise, trotz hohem Farbkontrast, ungeeignet, da kein Unterschied in der Helligkeit besteht [5]. Der Kontrast der Leuchtdichte kann mit Hilfe der Michelson-Formel berechnet werden:
K = ( LhF – LdF ) / ( LhF + LdF ) [5]
K = Leuchtdichtekontrast
LhF = Leuchtdichte der helleren Farbe
LdF = Leuchtdichte der dunkleren Farbe
Für den erforderlichen Kontrastwert von 0,5 ergibt sich folglich, dass die Leuchtdichte der helleren Farbe (LhF) mindestens 3 x höher sein muss als die Leuchtdichte der dunkleren Farbe (LdF).
Durch Spiegelung und Reflexe können irritierende Schatten entstehen, die einen nicht vorhandenen Kontrast vortäuschen. Reflektierende Elemente, wie beispielsweise Edelstahl, sollten daher als Markierung von Stufenkanten vermieden werden. Besser sind matt und diffus reflektierende Flächen [5]. Da Verschmutzung eine starke Minderung des Kontrastwertes mit sich führt, sind die Mindestkontraste als Wartungswerte zu verstehen [5]. Schon beim Einbau ist darauf zu achten, dass die Markierungen leicht sauber zu halten sind.
Für die Kontrastwertermittlung stehen verschiedene Messgeräte zur Verfügung. Erste Annäherungen können mit Hilfe der Michelson-Formel bestimmt werden. Die nötigen Werte können durch RAL-Wertangaben oder durch Kontrastbestimmungstafeln (z.B. vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, erhältlich auf der Website des DBSV) ermittelt werden.
Safety-Stair Stufenprofil CleanGrip
Safety-Stair Profile CleanGrip bieten eine kostengünstige sowie einfache Lösung zur Nachrüstung von Treppen und Stufen. Das Profil besteht aus gekantetem und eloxiertem Aluminium. Die Streifenbreite der horizontalen Markierung (Trittstufe) beträgt 4 cm; die Breite der vertikalen Markierung (Setzstufe) beträgt 2,5 cm – daher werden die Anforderungen der DIN 18040 in Hinblick auf die Markierungsabmessungen erfüllt. In Verbindung mit unserem bewährten Antiruschbelag CleanGrip bleiben die Profile lange optisch sauber und sichtbar. Regelmäßige Reinigung sorgt dabei, über Jahre hinweg, für den Erhalt der optischen Eigenschaften.
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Quellen
- Beuth Verlag, https://www.beuth.de/de/norm/din-18040-1/133692028, Abrufdatum 06.01.2020
- DGUV, https://www.dguv.de/barrierefrei/grundlagen/gesetze/standards/din18040/index.jsp, Abrufdatum 06.01.2020
- HyperJoint GmbH, https://www.din18040.de/, Abrufdatum 06.01.2020
- HyperJoint GmbH, https://nullbarriere.de/din18040-1.htm, Abrufdatum 06.01.2020
- Fachbroschüre des Deutscher Blinden und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV): Kontrastreiche Gestaltung öffentlich zugänglicher Gebäude, Auflage 1, 2016