Gefahrenbereiche und Absturzkanten richtig sichern und kennzeichnen
Gefahrenbereiche im Sinne der ASR sind Bereiche, in denen Beschäftige nicht durch bauliche Maßnahmen vor einer Gefährdung durch Absturz oder herabfallende Gegenstände geschützt sind.
Befinden sich Arbeitsplätze oder Verkehrswege 0,2 m bis 1,0 m oberhalb einer angrenzenden Fläche oder besteht die Gefährdung des Abrutschens oder des Hineinfallens oder Versinkens in Stoffen, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Absturzsicherungen sollten in erster Linie baulich durchgeführt werden und in zweiter Linie durch die persönliche Schutzausrüstung gegeben sein. In jedem Fall muss eine mögliche Absturzkante deutlich erkennbar ausgewiesen werden.
Dies sollte durch gut sichtbare Produkte in Warnfarben geschehen. Zum Beispiel durch unsere Warnmarkierungsprodukte für den Boden.